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Autogalerie Bellevue
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für den Verkauf, den Ankauf und die Vermittlung von Fahrzeugen durch die Autogalerie Bellevue.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Autogalerie Bellevue, Seestrasse 660, 8706 Meilen (nachfolgend „wir“) und ihren Kundinnen und Kunden über den Kauf, den Verkauf, den Eintausch und die Vermittlung von Fahrzeugen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angaben auf dieser Website, in Inseraten und in Fahrzeugbeschreibungen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst mit beidseitig unterzeichnetem Kaufvertrag zustande. Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Bewertungen und Preiseinschätzungen, die wir vor der Besichtigung abgeben, beruhen auf Ihren Angaben und sind unverbindlich. Nach der Besichtigung des Fahrzeugs können sie sich ändern.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ob die Mehrwertsteuer enthalten oder ob das Fahrzeug differenzbesteuert ist, weisen wir im jeweiligen Angebot aus.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis vor oder bei der Übergabe vollständig zu bezahlen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

4. Übergabe und Zulassung

Die Übergabe erfolgt nach Vereinbarung an unserem Standort in Meilen. Ein vereinbarter Liefertermin ist keine Fixfrist, ausser er wurde ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart. Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen nicht zum Rücktritt.

An- und Abmeldung, Versicherung sowie die Übertragung des Fahrzeugausweises regeln wir im Kaufvertrag.

5. Gewährleistung bei Occasionsfahrzeugen

Umfang und Dauer der Garantie beziehungsweise Gewährleistung halten wir für jedes Fahrzeug einzeln im Kaufvertrag fest. Uns bekannte Vorschäden, Reparaturen und Besonderheiten legen wir vor Vertragsschluss offen.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleissteile im Rahmen der üblichen Abnutzung sowie Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung, eigenmächtige Eingriffe oder unterlassene Wartung nach der Übergabe zurückgehen.

Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach der Übergabe zu melden, spätestens innert zehn Tagen.

6. Ankauf und Eintausch

Beim Ankauf sichern Sie uns zu, dass Sie über das Fahrzeug frei verfügen können, dass es nicht mit Rechten Dritter belastet ist und dass Ihre Angaben zu Laufleistung, Unfallfreiheit und Zustand zutreffen.

Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass diese Angaben nicht zutreffen, können wir den Kaufpreis anpassen oder vom Vertrag zurücktreten.

7. Kommissionsverkauf

Beim Kommissionsverkauf bleibt das Fahrzeug bis zum Verkauf in Ihrem Eigentum. Wir übernehmen Aufbereitung, Fotografie, Inserat, Anfragen, Probefahrten und Verhandlung. Mindestverkaufspreis, Provision und Dauer des Auftrags halten wir vorgängig schriftlich fest.

Wird das Fahrzeug während der Auftragsdauer nicht verkauft, steht es Ihnen frei, den Auftrag zu verlängern, das Fahrzeug zurückzunehmen oder uns ein Angebot zum Direktankauf machen zu lassen.

8. Probefahrten

Probefahrten sind nach Vereinbarung und gegen Vorlage eines gültigen Führerausweises der entsprechenden Kategorie möglich. Während der Probefahrt gelten die Bedingungen, die wir vor Fahrtantritt schriftlich festhalten.

9. Haftung

Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall unberührt.

10. Datenschutz

Wie wir Ihre Daten bearbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist Meilen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Fassung vom 2026-09-21. Dieser Text ist eine branchenübliche Grundlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie ihn vor dem Livegang von einer Fachperson prüfen und auf Ihre tatsächliche Praxis abstimmen — insbesondere Ziffer 5 (Gewährleistung) und Ziffer 7 (Kommission).